Haus- und Badeordnung

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der AmperOase Fürstenfeldbruck.

 

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung der AmperOase sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Gäste verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
  2. Das Personal oder weitere Beauftragte der AmperOase üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der AmperOase ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Badegast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck als Betreiber der AmperOase ausgesprochen werden.
  3. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des § 4, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  4. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  5. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

 

§ 3 Öffnungszeiten, Preise

  1. Die Öffnungszeiten, der Einlassschluss und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
  2. Die Schwimmhalle und der Saunabereich sind 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  3. Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
  4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder Angebote oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
  5. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  6. Bei Auflösung einer Bonuskarte wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 5€ bei einem Guthaben über 20€, 10€ bei einem Guthaben über 50€ bzw. 15€ bei einem Guthaben über 150€. Das Restguthaben sowie das Kartenpfand werden ausbezahlt.
  7. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

 

§ 4 Zutritt

  1. Der Besuch der AmperOase steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
  2. Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Bei Betreten des Nutzungsbereichs ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
  3. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird:

a)  Garderobenschrankschlüssel

b) Wertfachschlüssel

c)  Datenträger des Zahlungssystems (Chipcoins)

d) Leihsachen

Insbesondere hat er diese (z. B. Armband) am Körper zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

  1. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer verantwortlichen Begleitperson über 16 Jahren gestattet.
  2. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der AmperOase nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
  3. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    • die Tiere mit sich führen,
    • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann eine Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Gast für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  3. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung,
  4. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht begangen werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereichs durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
  5. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen anderer Badegäste kommt.
  6. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
  7. Vor der Benutzung der Becken muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägelschneiden, Haarefärben u. Ä. ist nicht erlaubt.
  8. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  9. Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
  10. Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  11. Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
  12. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal geräumt.
  13. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  14. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

 

§ 6 Haftung

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Gast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Betreiber, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
  2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bads abgestellten Fahrzeuge.
  3. Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Vonseiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Die gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diesen bzw. dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschbetrag. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

II  BESTIMMUNGEN FÜR DEN BADEBETRIEB IM SCHWIMMBAD

 

§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Der Gast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung der Schlüssel/des Datenträgers selbst verantwortlich.
  2. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung ohne Taschen gestattet.
  3. Das seitliche Einspringen sowie das Hineinstoßen oder werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt.
  4. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Gäste.
  5. Die Benutzung der Wasserrutsche und Startblöcke geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Gast hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
  6. Wasserrutschen sind ausschließlich entsprechend der aushängenden Beschilderung zu benutzen, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der LandeBereich sofort verlassen werden.
  7. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

 

III  BESTIMMUNGEN FÜR DEN BADEBETRIEB IN DER SAUNAANLAGE.

 

§ 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage der AmperOase dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Gäste. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V., die in der Sauna aushängen.
  2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräumen, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
  3. Die Schwitzkabinen sind 15 Minuten vor dem offiziellen Badeschluss zu verlassen.
  4. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

 

§ 9 Zutritt für Saunagäste

Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

 

§ 10 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  2. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  3. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
  4. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  5. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit den vorhandenen Wasserschläuchen müssen die Sitzflächen gereinigt werden.
  6. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt, verhängt oder abgedeckt werden.
  7. Badeschuhe dürfen im Schwitzkästen und Dampfbad nicht getragen werden.
  8. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten und Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Pflegeprodukte wie Salz, Honig, Jogurt u. ä. sind unzulässig.
  9. In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
  10. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
  11. In Ruheräumen (z. B. dem Kelo-Ruhehaus) müssen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
  12. In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesene Bereiche mitgenommen und dort benutzt werden.

 

§ 11 Besondere Hinweise

  1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollen klären, ob für sie beim Saunabaden erhöhte Risiken entstehen.
  2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, eine gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
  3. Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

 

Die Haus- und Badeordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft. Die bisherige gültige Haus- und Badeordnung für die AmperOase tritt gleichzeitig außer Kraft.

Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH

Fürstenfeldbruck, den 1. Mai 2020

Jan Hoppenstedt Geschäftsführer

Erweiterung der Haus- und Badeordnung

 

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der AmperOase vom 01.05.20u2n0d ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

 

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungenzu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattu des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und

Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

 

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  2. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
  3. Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
  4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  6. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
  7. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  8. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  9. Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahm

  1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  5. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
  6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

 

 

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  2. Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
  3. In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  4. In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  5. Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils am Rand der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
  6. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  7. Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  8. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
  9.  Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
  10. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.